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Es kann vorkommen, dass Patientinnen und Patienten auch mit einer ärztlichen Einweisung nach Abschluss der Untersuchungen wieder entlassen werden. Der Sachverhalt, der zur Einweisung geführt hat, konnte dann in der Regel ausreichend geklärt werden. Wir versuchen in einem solchen Fall immer den einweisenden Kollegen telefonisch zu kontaktieren. Sollte das nicht gelingen, so sind wir bemüht, den Fall im Entlassungsbrief ausreichend zu schildern.

So erreichen Sie uns:

Sie können uns rund um die Uhr erreichen, um Ihre Patientinnen und Patienten anzukündigen oder zu besprechen:

Tel.: +49 3338 694151