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Patienteninformationszentrum

Alle Anmeldungen für stationäre Aufenthalte für die Abteilungen Kardiologie, Chirurgie, Innere Medizin und Gynäkologie werden durch das PIZ entgegengenommen.

Patienteninformationszentrum
T: 03338 694-442
F: 03338 694-645

Öffnungszeiten

Montag 7.00 - 18.00 Uhr
Dienstag 7.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch 7.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag 7.00 - 18.00 Uhr
Freitag 7.00 - 18.00 Uhr

Patientenaufnahme

Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen, die notwendigen Aufnahmeformalitäten zu erledigen, die für den zügigen Beginn einer reibungslosen und umfassenden Behandlung notwendig sind. Wir versichern Ihnen in diesem Zusammenhang einen vertraulichen Umgang mit Ihren persönlichen Daten entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen.

Öffnungszeiten

 

vormittags

nachmittags

Montag 6.30 - 12.00 Uhr 12:00 - 15:00
Dienstag 6.30 - 12.00 Uhr 12:00 - 15:00
Mittwoch 6.30 - 12.00 Uhr 12:00 - 15:00
Donnerstag 6.30 - 12.00 Uhr 12:00 - 15:00
Freitag 6.30 - 12.00 Uhr 12:00 - 15:00

Behandlungsvertrag

Die vertraglichen Beziehungen zwischen Ihnen und dem Klinikum richten sich nach den Allgemeinen Vertragsbedingungen und werden Ihnen auf Wunsch von unseren Mitarbeitern vorgelegt und erläutert. Auf dieser Grundlage wird zwischen Ihnen und dem Klinikum ein Behandlungsvertrag geschlossen.

Kostenregelung für gesetzlich Versicherte

Für gesetzlich krankenversicherte Patienten trägt die Krankenkasse die Kosten. Die dafür erforderliche Kostenübernahmeerklärung wird durch das Klinikum eingeholt. Für Ihren Klinikumsaufenthalt ist ein vom Gesetzgeber festgelegter Betrag pro Kalendertag (max. 28 Tage/Jahr) als Eigenbeteiligung für Ihren Krankenhausaufenthalt zu entrichten (§ 39 Abs. 4 i. V. m. § 61 Satz 2 Sozialgesetzbuch SGB V). Die geleistete Zuzahlung müssen wir in voller Höhe an Ihre Krankenkasse weiterleiten. Die Zuzahlung nehmen Sie bitte am Entlassungstag an der Information vor. Bitte legen Sie die Quittung bei Wiederaufnahme im gleichen Kalenderjahr als Nachweis für bereits getätigte Zuzahlungen vor.

Privatversicherte, Selbstzahler

Auf der Grundlage der Kostenübernahmeerklärung werden die Kosten der Behandlung bei Versicherten einer privaten Krankenversicherung direkt mit dieser abgerechnet. Selbstzahler sind verpflichtet, vor Beginn der Behandlung gemäß der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Vorleistung zu gehen.

Wahlleistungen

Zusätzlich zu unseren allgemeinen Krankenhausleistungen haben Sie die Möglichkeit, Wahlleistungen schriftlich zu vereinbaren. Dazu zählen die persönliche Behandlung durch unsere Chefärzte bzw. deren Vertreter und/oder die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer. Unsere Mitarbeiter informieren Sie gern über dieses Leistungsangebot.

Bitte beachten Sie

Bei der Wahl einer besonderen ärztlichen Betreuung sind alle zur Mitbehandlung hinzugezogenen Chefärzte (zum Beispiel auch Radiologen, Anästhesisten oder auch fremde Untersuchungsstellen usw.) berechtigt, Ihre ärztlichen Leistungen gesondert in Rechnung zu stellen. Die Kosten für Wahlleistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen.

Bitte überprüfen Sie Ihren Versicherungsschutz; nicht jede private Versicherung übernimmt Wahlleistungen. Wahlleistungsvereinbahrungen können bei der Aufnahme getroffen werden, für Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gern zur Verfügung.

Hinweise zu Wertgegenständen

Bitte verzichten Sie möglichst auf das Mitbringen von Wertgegenständen. Wenn es sich nicht vermeiden lässt, benutzen Sie bitte auf jeden Fall das Wertschließfach Ihres abschließbaren Schrankes im Zimmer. Wir weisen darauf hin, dass das Immanuel Klinikum Bernau Herzzentrum Brandenburg keine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von Wertgegenständen übernimmt. In besonderen Situationen bieten wir Ihnen die Möglichkeit zur Aufbewahrung Ihrer Wertgegenstände in einem Tresor in der Verwaltung (Ebene 4 - Verwaltungsleitung) an.

Bitte bringen Sie Folgendes mit

Notwendige Aufnahmedokumente

Wichtige mitzubringende Dinge

Dinge des persönlichen Bedarfs

Bitte bringen Sie kein großes Gepäck mit.